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Bündnis 90/Die Grünen
Kreistagsfraktion Gifhorn
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Werden die Zuweisungen im Landkreis Gifhorn gerecht verteilt?
Wann kommt die Wende zugunsten des ländlichen Raums?
Von Peter Dietz, Kreistagsabgeordneter aus Hankensbüttel
Wir erinnern uns: Die Ankündigung der Landesregierung im letzten Jahr wurde im Landkreis Gifhorn von vielen mit Freude aufgenommen. Eine Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs um 75 Millionen Euro ab 2007 wurde beschlossen. Die Landkreise profitierten im Schnitt mit einem Plus von 29,8 Prozent und die kreisangehörigen Gemeinden hätten einen Zuwachs von 26,4 Prozent zu erwarten, errechnete die Landesregierung.
Die Begründung für den Geldsegen wurde aus Hannover gleich mitgeliefert: Die Verteilung der Mittel an die Kommunen sollte erstmals einen demographischen Faktor und wieder einen Flächenfaktor enthalten.
Unserem gesamten Gemeinwesen könne es nicht gut gehen, wenn es dem ländlichen Raum schlecht ginge, heißt es in der Erklärung aus der Landeshauptstadt. Und weiter: „Die im Grundgesetz verankerte Verpflichtung zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen erfordert, dass alle verantwortlichen Akteure in Staat und Gesellschaft sich die Förderung der strukturschwachen ländlichen Räume zu einem Hauptanliegen machen.“
Diese Auffassung kann man nicht nur teilen, sondern man müsste sich ihr zwingend anschließen. Doch wie verhalten sich die verantwortlichen Akteure im Landkreis Gifhorn, das heißt, die Hauptverwaltungsbeamten und die Kreistagsabgeordneten?
Das Prinzip der Einwohnerveredelung“
Das vom Land Niedersachsen praktizierte Finanzausgleichssystem, die sog. Einwohnerveredelung, basiert im Wesentlichen auf der Einwohnerzahl. Es geht von der Annahme aus, dass der finanzielle Aufwand für kommunale Dienstleistungen sich entsprechend der Entwicklung der Einwohnerzahlen überproportional verhält, also bei einem Einwohnerrückgang sinken wird.
Konkret sieht die Verteilung für 2008 so aus, dass die Stadt Gifhorn den Löwenanteil bekommt und Hankensbüttel und Boldecker Land leer ausgehen. (Wittingen bekommt nichts wegen seiner hohen Steuereinnahmen).

Die nachstehende Grafik veranschaulicht noch einmal deutlich, welche Auswirkungen das Verteilsystem auf die jeweiligen kommunalen Haushalte hat.

Die Praxis der sogenannten Einwohnerveredelung (Einwohnergewichtung), die davon ausgeht, dass bei einer zunehmenden Einwohnerzahl überproportional der Finanzbedarf zunimmt, ist in dieser generalisierenden Aussage längst nicht mehr zeitgemäß.
Beispiel Obernholz
Das folgende Beispiel Obernholz, eine Gliedgemeine der SG Hankensbüttel macht deutlich, dass von den Gesamteinnahmen für den Verwaltungshaushalt, 506.800 €, der Gemeinde nach Abzügen für Gewerbesteuer-, Samtgemeinde- und Kreisumlage gerade mal 20 % für eigene Zwecke übrig bleiben.
Dieses System der Einwohnerveredelung berücksichtigt nicht die Tatsache, dass Grunddienstleistungen der kommunalen Gebietskörperschaften, unabhängig von der Anzahl der Einwohner, immer erbracht werden müssen.
Nach Abzug der Ausgaben für kommunale Pflichtaufgaben bleibt nur noch ein Rest von 7,5%, also 37.000 € für die sogenannten freiwilligen Aufgaben.
Während die ländlichen Räume insbesondere im Südkreis im Umfeld der Ballungskerne von den dortigen Infrastruktureinrichtungen, dem Arbeitsplatzangebot und auch dem Freizeitangebot profitieren, zeichnen sich strukturschwache ländliche Räume durch eine hohe strukturelle Arbeitslosigkeit, ein niedriges Einkommensniveau, Abwanderung insbesondere jüngerer, qualifizierter Menschen sowie durch geringe Entwicklungspotentiale im Handel und im Gewerbe aus.

Übrigens, am Verwaltungssitz der Samtgemeinde, in der Gemeinde Hankensbüttel sieht es fiskalisch nicht viel anders aus als in Obernholz. Angesichts der zugespitzten Problemsituation in strukturschwachen ländlichen Räumen ist es nicht sachgerecht, wenn die Fläche bei der Verteilung der Finanzmittel aufgrund der sogenannte Einwohnerveredelung gegenüber den wohlhabenden Kommunen benachteiligt wird.
Der Flächenfaktor
Der Flächenfaktor als Aufteilungskriterien wäre ein wesentlicher Beitrag, dauerhaft gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Landkreis zu schaffen. Das bisherige Verteilkriterium, nämlich die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner, berücksichtigt nicht, dass gerade die Fläche mit höheren Kosten in der kommunalen Infrastruktur belastet ist. Zusammen mit anderen Faktoren führte das dazu, dass es im einigen Teilen des Landkreises Kommunen gibt, die seit langem schon keine ausgeglichenen Haushaltspläne mehr aufstellen können. Die so entstandenen hohen Haushaltslöcher konnten in der Praxis nur durch Kassenkredite gestopft werden. Die Verschuldung und die damit verbundenen Zinsbelastungen wachsen stetig.
Ziel aller politischen Kräfte im Landkreis Gifhorn muss es sein, eine den Aufgaben angemessene Finanzausstattung aller Kommunen zu erreichen, so dass sie auch künftig, neben den Pflichtaufgaben, die sie für die Bevölkerung wahrnehmen müssen, noch Geld für freiwillige Aufgaben, wie zum Beispiel die Pflege und Unterhaltung von Sportplätzen oder Schwimmbädern, für Freizeitangebote und Naherholung oder örtliche Kulturprojekte, aufwenden können, ohne dafür Kredite aufnehmen zu müssen.
Verfassungsgemäße Verpflichtung
Bereits vor ein paar Jahren ist des Bundesverfassungsgerichts zu der Feststellung gelangt, dass „die Kosten vieler öffentlicher Leistungen in dünn besiedelten Gebieten deutlich höher liegen können als in den Städten, in denen die Gemeinkosten auf eine geringe Kopfzahl umgelegt werden müssen“.
Das Gericht hält darüber hinausgehend sogar eine Umkehr des derzeitigen Ansatzes zugunsten des ländlichen Raums für möglich. Wörtlich hat das höchste dt. Gericht im Entscheidungstenor den Gesetzgeber beauftragt "zu prüfen, ob (wie bisher) eine Ballung der Bevölkerung in einem Land oder (neu) eine unterdurchschnittliche Bevölkerungszahl einen abstrakten Mehrbedarf pro Einwohner rechtfertigen kann“.
Damit wird nicht nur die Berechtigung des derzeitigen Zuschlag für die Ballungszentren in Frage gestellt, sondern zugleich der Auftrag erteilt, die Notwendigkeit eines Zuschlags für den ländlichen Raum zu prüfen.
Beispiel SG Hankensbüttel
Wie sich das Problem im Landkreis Gifhorn darstellt, soll wieder am Beispiel der Samtgemeinde Hankensbüttel, deren Bürgermeister Andreas Taebel das Daten- und Bildmaterial freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat, verdeutlicht werden. Das Tortendiagramm zeigt anschaulich, dass die SG Hankensbüttel die flächengrößte Gebietseinheit ist.

Am folgenden Säulendiagramm wird deutlich, dass hinsichtlich der gemeindlichen Flächengrößen der Landkreis zweigeteilt ist in fünf territorial relativ kleine und fünf große Kommunen. Auffällig ist, dass die Kommunen mit der kleineren Gebietsfläche allerdings das größere Bevölkerungsaufkommen haben.

Die Ausdehnung der SG Hankensbüttel entspricht etwa der der Millionenstadt München. Die Heidekommune hat ihrerseits aber nur 9616 Einwohner. Einwohnerzahl und Fläche ins Verhältnis gesetzt zeigen, dass wir es in der SG Hankensbüttel bei 33 Einwohnern pro qkm mit fast finnischen Verhältnissen zu tun haben. In Finnland gibt es jedoch die Firma Nokia, in Hankensbüttel aber kaum Industrie.

Die folgende Modellrechnung zeigt, wie eine gerechtere Aufteilung der Finanzmittel unter Berücksichtigung der Fläche erreicht werden könnte.

Die SG Hankensbüttel hat bereits einen Gewerbesteuersatz, der über dem Landkreis durchschnitt liegt. Die Schmerzgrenze für die Bürgerinnen und Bürger ist erreicht. Eine weitere Abwanderung von Gewerbebetrieben und Bevölkerung wäre verheerend.Denn gerade in dieser Region werden die Folgen des demografischen Wandels zunehmend spürbar. Es droht ein Auseinanderfallen der Entwicklung im Kreis, wenn nicht entschieden gegengesteuert wird.
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Mittelpunkt. Der Kreis muss seiner Gesamtverantwortung für den Erhalt und die Fortentwicklung der Infrastruktur in allen Teilen des Landkreises gerecht werden. Stärker als bisher muss das Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Mittelpunkt rücken. Die Gemeinden und Samtgemeinden insbesondere des Nordkreises müssen in die Lage versetzt werden, die örtlichen Probleme zu lösen, gleich auf welchem Gebiet. Um ihre Aufgaben erfüllen und dem demografischen Wandel wirksam begegnen zu können, benötigen diese Kommunen eine ausreichende Finanzausstattung und mehr Freiraum bei planerischen Entscheidungen. Dies ist nur möglich über einen gerechten Finanzausgleich.
Unter demografischen Aspekten - so sieht es auch der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund - besteht die Notwendigkeit, kurzfristig über eine grundlegende Neuausrichtung des kommunalen Finanzausgleichs nachzudenken. Einwohnerveredelung und der Faktor Fläche müssen in ihrer Relevanz für die Finanzierung der Aufgaben in der Fläche überprüft werden.Natürlich können sich die "reichen" Kommunen, wenn sie ihren Besitzstand wahren wollen, auf die Gesetzeslage berufen. Denn das Land gewährt Finanzausgleichsleistungen aufgrund der ggf. "veredelten" Einwohnerzahl. Der Landkreis seinerseits erhebt eine Kreisumlage nach der Steuerkraft bei den Mitgliedsgemeinden bzw. den Finanzausgleichsleistungen bei den Samtgemeinden. Die Parameter für die Erhebung der Kreisumlage sind landesgesetzlich festgeschrieben. Hier wäre also Flexibilität gefordert: Der Kreis hätte nämlich die Möglichkeit, Flächenmittel "außerhalb" der Kreisumlage an die "ärmeren" Kommunen weiterzugeben.
Wann kommen die verantwortlichen Politiker im Landkreis dem Auftrag der Karlsruher Richter nach, den Förderungsbedarf "der dünn besiedelten Räume", in besonderer Weise zu berücksichtigen"?
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