Wappen des Landkreises Gifhorn
Bündnis 90/Die Grünen

Kreistagsfraktion Gifhorn




Flüchtlingswohnheim Meinersen
Antrag der grünen Kreistagsfraktion (12/2010)


Im ersten Teil des nachfolgenden Textes dokumentieren wir die Rede, die der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Gifhorner Kreistag am 15. Dezember 2011 zur Situation der Menschen im Flüchtlingswohnheim Meinersen gehalten hat.

Im zweiten Teil lesen Sie den Antrag der grünen Kreistagsfraktion,
der von CDU, SPD, FDP und den Unabhängigen abgelehnt wurde.


Fau Landrätin, meine Damen und Herren,

ich möchte Ihnen zu Beginn meines Beitrages einfach noch einmal vor Augen führen, über wen wir eigentlich bei diesem Tagesordnungspunkt reden.

Da ist zum einen eine junge Frau, 20 Jahre alt, in Deutschland aufgewachsen und hier zur Schule gegangen. Sie hat diese Schule mit einem erweiterten Realschulabschluss beendet. Ihr Bemühen, weiter zur Schule gehen zu dürfen oder eine Ausbildung anzufangen, ist gescheitert. Weil sie nur mit einer immer wieder zu erneuernden Duldung hier lebt, hat sie keinen Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis, – solange ihre Identität nicht geklärt ist, sagt die Ausländerbehörde dieses Landkreises. Jetzt sieht sie den ganzen Tag fern im Flüchtlingswohnheim Meinersen.

Da ist zum anderen ein vierzigjähriger Familienvater, dessen Schicksal mich besonders beeeindruckt hat. Er lebt mit seiner Familie, Frau und einigen Kinder im Flüchtlingswohnheim Meinersen in einem einzigen Raum. Arbeitsverbot. Umzugsverbot. Das Ganze seit neun Jahren. Er bekommt – beinhart – keine Arbeitserlaubnis, solange seine Identität nicht geklärt ist, sagt die Ausländerbehörde dieses Landkreises. Solange kann er komfortabel zwischen vier Toiletten auswählen, muss sich diese allerdings mit 70 anderen Menschen teilen – im Flüchtlingswohnheim Meinersen.

Die Verwaltung des Landkreises begegnet diesen Zuständen mit der Berufung auf eine angeblich alternativlose Rechtslage. Die Flüchtlinge hätten nicht an ihrer Identitätfindung mitgewirkt, deswegen dürften sie z. B. auch nicht arbeiten. Eine rechtlich machbare Position, sagt Herr Schünemann, der niedersächsische Innenminister und deswegen, sagt die Landrätin, alternativlos.

Ich will Sie hier nicht mit Rechtsdetails aufhalten, nur so viel: Allein ART 1 GG (Menschenwürde) gäbe her, dass sich der Landkreis darauf berufen könnte, zu einer anderen Rechtsauffassung zu kommen als der Innenminister. Die Wahrung der Menschenwürde ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt. Im Zweifelsfall wäre allein von daher abzuleiten, dass die Interpretation dessen, was Wahrung der Menschenwürde ist, nicht allein dem Innenminister obliegt, hinter dessen vermuteten Anordnungen man sich dann verstecken könnte.

Hier geht es aber um etwas Anderes. Diese Behörde hat gar keine Zweifel. Das drückt sich in dem Begriff „alternativlos“ aus, den Sie verwendet. Es findet sich aber auch in dem wieder, was ihre Dezernentin vor laufender Kamera gesagt hat: Auf die ungläubige, eher rethorische Frage der NDR-Journalistin, wie lange sie denn diesen Zustand – Arbeitsverbot wegen Identitäsverschleierung – noch aufrecht erhalten wolle, lebenslänglich etwa? - hat ihre Dezernentin lapidar mit „Ja“ geantwortet! Ich habs mir extra nochmal angeguckt auf der Homepage des NDR. Sie hat einfach „Ja“ gesagt.

Der jüdische Schriftsteller Ralph Giordano hat einmal mit Blick auf die deutsche Gesellschaft im Nationalsozialismus den Satz gesprägt, ihr sei „die humane Orientierung abhanden gekommen“. Ich will hier ausdrücklich keine Vergleiche zur deutschen Gesellschaft im Nationalsozialismus ziehen. Aber den Terminus „Abhandenkommen der humanen Orientierung“ finde ich brauchbar, um das zu kennzeichen, was gegenüber den Flüchlingen in Meinersen Praxis geworden ist.

Lebenslänglich? Lebenslängliches Arbeitsverbot für – selbst gesetzt den Fall, es stimmt, - für die Verschleierung der Identität eines Flüchtlings? Eines Menschen in einer Notlage, der aus Angst vor Abschiebung und Verfolgung seinen Pass nicht zeigt?

Darin drückt sich keine „humane Orientierung“ dieses Landkreises aus.

Meine Fraktion, Damen und Herren, will daran auf gar keinen Fall mitwirken. Und wir wollen auch nicht, dass diese Behörde in diesem Geist weiter arbeitet. Wir wollen, dass diese Menschen alleine für sich wohnen dürfen. Wir wollen, dass sie arbeiten dürfen. Und wir wollen, dass sie Geld statt entmündigender Gutscheine bekommen.

Deswegen unser Antrag. Er liegt allen vor. Ich brauche ihn Ihnen nicht mehr vorzustellen. Aber dafür brauchen wir, vor allem aber die Flüchlinge in ihrer Notlage, ihre Stimmen. Um diese bitte ich Sie ganz herzlich. Lassen Sie uns zeigen, dass in diesem Landkreis die humane Orientierung doch nicht verloren gegangen ist.




Der Antrag unserer Fraktion, den wir im Folgenden dokumentieren, wurde von CDU, SPD, FDP und den Unabhängigen abgelehnt:

1.Den Bewohnerinnen und Bewohnern der Gemeinschaftsunterkunft in Meinersen, die den dringenden Wunsch haben, in Privatwohnungen zu wohnen, wird dies gestattet. Sie sind bei der Suche nach angemessenen Wohnungen zu unterstützen. Mit den Betreibern der Gemeinschaftsunterkunft sind Verhandlungen aufzunehmen, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen. Perspektivisch sollen alle dem Landkreis zur Unterbringung zugewiesenen ausländischen MitbürgerInnen nicht mehr in der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden.

2.Die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Verfügung gestellten Mittel für den Lebensunterhalt sind grundsätzlich als Bargeld und nicht mehr als Gutscheine zu zahlen.

3.Im Landkreis Gifhorn soll in Zukunft der mögliche Ermessensspielraum bei allen Entscheidungen stärker im Sinne der Betroffenen genutzt werden. Dies soll gelten bei der Aufenthaltserlaubnis, der Arbeitserlaubnis und bei der Genehmigung, aus privaten Gründen den Landkreis für einen überschaubaren Zeitraum zu verlassen.

Begründung:
Die Situation in der Gemeinschaftsunterkunft in Meinersen ist in den vergangenen Wochen immer stärker in die Öffentlichkeit und in die Kritik geraten. Vor allem über viel zu kleine Räume für Familien und über die Problematik des Zusammenlebens vieler Menschen unterschiedlicher Herkunft wird geklagt. Darüber hinaus berichteten die Medien von Klagen der Bewohner über oft unangemessenen Verhaltens der Heimleitung.

Die Kreistagsfraktion der Grünen ist der Auffassung, dass eine solche Unterbringung nicht menschenwürdig ist und auch nicht dem durch Grundgesetz und Niedersächsische Verfassung gebotenen Verbot der Benachteiligung von ausländischen Menschen entspricht.

Mittlerweile ist man auch über die Grenzen des Landkreises hinweg auf den Sachverhalt aufmerksam geworden. Der Landesflüchtlingsrat und ein beim Europäischen Gerichtshof zugelassener Rechtsanwalt haben sich bereits engagiert. Es kann nicht im Sinne der politisch Verantwortlichen des Landkreises Gifhorn sein, wenn der Landkreis als latent ausländerfeindliche Gebietseinheit in die Schlagzeilen gerät.

Ein weiteres Thema ist die Verweigerung der Arbeitserlaubnis für Flüchtlinge, für die das längst nicht mehr nachvollziehbar ist. Grundsätzlich ist die Behörde (hier der Landkreis) zwar per Gesetz gehalten, Flüchtlinge zur Klärung ihrer Identität zu bewegen und dies auch mit Druck und ggbf. Verweigerung einer Arbeitserlaubnis zu versuchen. Wie aber stellt sich diese Situation dar, wenn die Behörde, wie in einem Fall in Meinersen) damit 9 Jahre erfolglos bleibt? Welche Perspektive hat die Arbeit der Behörde an dieser Stelle? Sollen die Flüchtlinge ggbf. lebenslang in Meinersen ohne Arbeitserlaubnis dahinvegetieren? Oder: Wie erklärt sich die Tatsache, dass eine junge Frau im Landkreis Gifhorn ihren Realschulabschluss ablegen kann, aber trotzdem rechtlich daran gehindert wird, eine Berufsausbildung zu beginnen? Ist eine solche Entscheidung nicht auch verantwortungslos, weil sie den Interessen der Gesellschaft widerspricht, junge Menschen auszubilden, um den drohenden Fachkräftemangel zu verhindern?

Die Antragsteller erhoffen sich von den Anträgen eine vorurteilsfreie pragmatische Diskussion in den Beschlussgremien, aber auch ein Signal weit über die Landkreisgrenzen hinaus: Der Landkreis Gifhorn soll sich eher als ein Vorbild in der Schaffung lebenswürdiger Rahmenbedingungen für ausländische MitbürgerInnen präsentieren.