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Bündnis 90/Die Grünen

Kreistagsfraktion Gifhorn





Kreistagsfraktion der Grünen beantragt
Schließung des Flüchtlingswohnheimes in Meinersen

Pressemitteilung vom 9. September 2010


„Schluss mit dem menschenfeindlichen Unfug!“, brachte der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag, Fredegar Henze, es auf den Punkt. Die Kreistagsfraktion der Grünen beantragt bei der Landkreisverwaltung die Schließung des Flüchtlingswohnheims in Meinersen. Das ist ein Ergebnis einer Fraktionssitzung, zu der die Fraktion Flüchtlinge aus Meinersen und einen Vertreter des Landesflüchtlingsrates eingeladen hatte.

„Da haben uns Menschen aufgesucht, die seit acht oder neun Jahren zu fünft in einem einzigen Raum ausharren müssen. Ganze Familien mit kleinen und großen Kindern hocken da zusammen ohne jede Perspektive. Sie dürfen weder arbeiten noch den Landkreis verlassen, erhalten fast kein Bargeld. Immer wieder bekommen sie jeweils nur für sehr kurze Zeit eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis“, sagte Henze. „Das darf so nicht weitergehen!“. Die Grünen wollen, dass die Flüchtlinge getrennt in normalen Wohnungen untergebracht werden.

Besonders berührt hat nach die Abgeordneten nach Auskunft ihres sozialpolitischen Sprechers Klaus Rautenbach die Schilderung der 20jährigen Nurjana Ismailowa, die in Meinersen lebt. „Diese junge Frau lebt seit ihrem zwölften Lebensjahr hier. Sie hat hier den Realschulabschluss gemacht. Jetzt ist sie von der Landkreisverwaltung mit einem Arbeits- und Ausbildungsverbot belegt worden, hat sie uns geschildert“. Angeblich habe sie nicht genügend daran mitgewirkt, ihre Herkunft zu klären, habe die Kreisverwaltung zur Begründung angeführt.

Diese Begründung muss offenbar regelmäßig herhalten, wenn Flüchtlingen seitens der Kreisverwaltung die Arbeitserlaubnis verweigert wird.

Nach Auffassung der Grünen gibt es keine Rechtfertigung für ein solches Verhalten der Behörde. Die Verwaltung habe zwar die Pflicht, Flüchtlinge zur Mitwirkung bei der Aufklärung ihrer Herkunft zu veranlassen. Nach Ansicht der Grünen überschreitet die Landkreisverwaltung an dieser Stelle aber ihren gesetzlichen Ermessensspielraum. „Wenn man Leute über einen so langen Zeitraum hin unter Druck setzt, kann man nicht mehr von der Durchsetzung des Mitwirkungsgebotes sprechen. Was da passiert, ist eine Demütigung von Amts wegen. So etwas ist in der Verfassung und im Gesetz nicht vorgesehen,“ empörte sich Henze, der dazu „ein klares Wort der Landrätin, die die politische Verantwortung für solchen menschenfeindlichen Unfug trägt,“ fordert.
fh

(siehe auch Zur Demontration am 28. August)