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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Gruppe der CDU, FDP und Unabhängigen
Grundsatzbeschluss zur Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule
Der Kreistag wolle beschließen:
Die Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung, in der nächsten Legislaturperiode des Niedersächsischen Landtages die Einrichtung von neuen Gesamtschulen als Ergänzung des bestehenden Schulsystems zu ermöglichen, wird vom Gifhorner Kreistag begrüßt.
Der Gifhorner Kreistag bekundet hiermit seine grundsätzliche Bereitschaft, an geeigneter Stelle im Landkreis Gifhorn eine Integrierte Gesamtschule (IGS) als Ergänzung zu der im Landkreis vorhandenen Schulstruktur einzurichten. Die Einrichtung einer solchen Schule, die als Ganztagsschule geführt werden soll, ist jedoch an verschiedene Voraussetzungen gebunden, die beachtet werden müssen. Hierzu zählen folgende Punkte:
1. Die entsprechende Änderung des gültigen Nds. Schulgesetzes ist abzuwarten, damit klar erkennbar ist, ab wann und zu welchen Rahmenbedingungen eine Gesamtschule eingerichtet werden kann.
2. Soweit der Elternwille erkundet werden muss, um eine gesicherte Grundlage für die Einrichtung dieser Schulform zu haben, ist dieser in geeigneter Weise festzustellen.
3. Die Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule ist in den Schulentwicklungsplan, der zum 01.01.2009 fortzuschreiben ist, aufzunehmen.
4. Die Einrichtung dieser Schule berührt nicht das bereits vom Kreistag beschlossene Sanierungs- und Ausbauprogramm an den vorhandenen Schulen, das unverändert realisiert wird. Bei der zusätzlichen Einrichtung einer Gesamtschule ist insbesondere die Verwendung von in absehbarer Zeit ohnehin frei werdenden Schulgebäuden zu prüfen.
5. Wenn die formellen Voraussetzungen zur Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule gegeben sind, wird eine Kommission/Lenkungsgruppe eingesetzt, über deren Zusammensetzung der Kreisausschuss unter Berücksichtigung aller Fraktionen entscheidet, und in der die erforderlichen Einzelheiten für die endgültige Entscheidung des Kreistages und seiner Gremien vorbereitet werden.
Begründung
Mit der Abschaffung der Orientierungsstufe und der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule ist ein Erneuerungsprozess unserer Schulen eingeleitet worden. Die Entscheidung der CDU/FDP Landesregierung, die Errichtung neuer Gesamtschulen in der kommenden Legislaturperiode des Landtages durch eine Schulgesetzänderung wieder zu gestatten, rechtfertigt nunmehr die konkrete Absicht, auch innerhalb unseres Landkreises eine IGS einzurichten. Wenn durch die Erkundung des Elternwillens klar erkennbar ist, dass bei uns eine genügend große Zahl von Eltern ihre Kinder zu einer Gesamtschule schicken möchten, so ist dieser Wille zu respektieren. Das Finanzgefüge im Landkreis Gifhorn darf dieser Möglichkeit nicht entgegenstehen.
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