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Im Juli 2008 ist das Pflegeweiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten. In der neuen Regelung des § 92 c Abs. 2 SGB XI sieht die neue Regelung vor, dass Pflegestützpunkte errichtet werden sollen.
Sie haben die folgenden Aufgaben:
- Unabhängige Beratung zu den echten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bunds- und landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote und
- Koordinierung und Vernetzung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden Hilfs- und Unterstützungsangebote, einschließlich der Hilfestellung bei Inanspruchnahme der Leistungen.
Als Träger der Pflegestützpunkte sollen die vor Ort vorhandenen Beratungsstrukturen genutzt werden, damit werden Träger der Pflegestützpunkte die beteiligten Kosten- und Leistungsträger. Für jeden Pflegestützpunkt gibt es eine Anschubfinanzierung aus Bundesmitteln in Höhe von 45.000 Euro (Einmalbetrag). Ob es in einem Bundesland Pflegestützpunkte geben soll, ist der Entscheidung des jeweiligen Sozialministeriums überlassen. In Niedersachsen haben sich Ende Mai 2009 in einer Vereinbarung zwischen den Kranken-und Pflegekassen, dem Niedersächsischen Landkreistag und dem Niedersächsischen Städtetag unter Einbeziehung des Niedersächsischen Sozialministeriums die Beteiligten verpflichtet, mindestens einen Pflegestützpunkt pro Gebietskörperschaft einzurichten. Die Landesregierung beteiligt sich an der Errichtung von Pflegestützpunkten finanziell nicht, sie finanziert ausschließlich Seniorenservicestellen, die sich vor allem der Anwerbung und Schulung ehrenamtlicher HelferInnen für die Alltagsbegleitung hilfebedürftiger älterer Menschen widmen soll.
Bei einer Entscheidung für den Landkreis Gifhorn ist zu berücksichtigen, dass es in einem derartigen Flächenlandkreis notwendig ist, dezentrale Einrichtungen zu schaffen. Dabei ist die bestehende Struktur einer Vielfalt von Pflegediensten in die Entscheidung einzubeziehen. Im Grundsatz kommen alle Pflegedienste, die über MitarbeiterInnen mit einer Fortbildung zum Pflegeberater verfügen, für die Einbindung in einem Pflegestützpunkt in Frage. Auch die Beratungsstelle der Alzheimer Gesellschaft sollte eine wesentliche Rolle bei den Überlegungen zur Gründung eines Pflegestützpunktes spielen.
Anfrage:
Dies vorausgeschickt, stellt die Fraktion die folgenden Fragen an die Verwaltung:
1. Gibt es Planungen zur Einrichtung und zum Betrieb von Pflegestützpunkten in unserem Landkreis, wie konkret sind diese Überlegungen?
2. In welcher Form und mit welchen Ergebnissen werden Verhandlungen in dieser Frage mit den Pflegekassen geführt?
3. Ist die neutrale Beratung über mögliche Leistungsansprüche Thema und Ziel dieser Verhandlungen?
4. Gibt es bereits ein Konzept oder einen Konzeptentwurf?
5. Wie werden die zukünftigen Aufgaben der Pflegestützpunkte beschrieben?
6. Wie werden die vorhandenen Beratungs- und Organisationsstrukturen berücksichtigt und einbebunden?
7. Wie wird die Unabhängigkeit der Tätigkeit des Pflegestützpunktes gegenüber den nachfragenden Besuchern gewährleistet?
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