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Für Sonnabend, den 28. August, um 12.00 Uhr riefen die Bewohnerinnen und Bewohner des Flüchtlingswohnheims in Meinersen, Landkreis Gifhorn, und Unterstützerinnen unter dem Motto "Wohnungen für Flüchtlinge Schließung der Gemeinschaftsunterkunft Meinersen" zu einer Demonstration auf.
Bereits am 3. Juli hatten die Flüchtlinge für bessere Lebensbedingungen demonstriert. Zwar haben kürzlich drei Familien die Erlaubnis erhalten, aus dem Wohnheim auszuziehen und sich eine private Wohnung zu mieten, an der grundsätzlichen Situation hat sich jedoch nichts geändert. Das Wohnheim soll auch weiterhin bestehen bleiben (der Pachtvertrag läuft bis 2018). Damit verbunden sind unerträgliche Lebensbedingungen und gesellschaftliche Isolation.
Ohne Frage sind v. a. die Sondergesetze, denen Flüchtlinge unterliegen, schuld, dass sie sozial ausgegrenzt unter prekären Bedingungen leben (siehe dazu den Kasten unten). Allerdings lassen die Gesetze trotzdem Spielraum für weniger restriktive und unmenschliche Umsetzung. Der Landkreis Gifhorn könnte (wie andere Kommunen) beschließen, Flüchtlinge grundsätzlich in Wohnungen unterzubringen. Damit würde sich ihre Situation schon erheblich verbessern.
Bisher bewegen sich die politisch Verantwortlichen, wie die Landrätin Frau Lau, oder die Verwaltung des Landkreises allerdings nicht. Die Bewohnerinnen des Wohnheimes sind daher fest entschlossen, ihren Protest aufrecht zu erhalten und - wenn es sein muss - zu verschärfen.
Die Bewohnerinnen und Unterstützerinnen, zu denen das AntiraPlenum Hannover und der Flüchtlingsrat Niedersachsen gehören, setzen sich
daher für gleiche soziale Rechte aller im Land lebenden Menschen ein.
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Sondergesetze machen Flüchtlingen in Deutschland das Leben Tag für Tag schwer. Nicht nur, dass sie in abgelegenen Gemeinschaftsunterkünften oder Lagern isoliert und auf engem Raum, fremdbestimmt leben, sie unterliegen auch noch dem Asylbewerberleistungsgesetz und erhalten oftmals nur Gutscheine und einen geringen Barbetrag (der nicht selten gestrichen wird). Hinzu kommt, dass sie häufig keine Arbeitserlaubnis erhalten oder nur unter sehr eingeschränkten Möglichkeiten arbeiten dürfen.
Sie unterliegen der sogenannten Residenzpflicht, die ihnen auferlegt, im Bereich der zuständigen Auslanderbehörde zu wohnen und es ihnen verbietet, das Bundesland oder in manchen Fällen auch nur die Kommune ohne Erlaubnis der Auslanderbehörde zu verlassen. Viele der Flüchtlinge leben seit etlichen Jahre nur mit einer Duldung ohne eine richtige Aufenthaltserlaubnis unter diesen Sondergesetzen. Ohne finanzielle Mittel und in isolierten Unterkünften sind sie weitgehend von der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Perspektivlosigkeit und die bedrückenden Lebensverhältnisse machen die Flüchtlinge krank.
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(siehe auch Grüne Fraktion beantragt Schießung des Flüchtlingswohnheimes in Meinersen)
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