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Die Gesundheit der Bevölkerung darf zu keinem Zeitpunkt gefährdet werden. Aus diesem Grund müssen an die Genehmigung einer Hähnchenmastanlage in Dalldorf strengste Kriterien angelegt werden.
Diese Forderung erhebt die grüne Kreistagsfraktion in einer Anfrage an die Landkreisverwaltung. „Wie eine medizinische Dokumentation aufzeigt, gibt es seit einiger Zeit Untersuchungen, die eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch Geflügelmastanlagen auch außerhalb eines 500-Meter-Radius nachweisen.“ so der Fraktionsvorsitzende Fredegar Henze. „So lange es keinen Beweis des Gegenteils gibt, darf eine solche Anlage nicht genehmigt werden.
Die Grünen beziehen sich dabei auf die Studie „Gesundheitsgefährdung durch Hähnchenmastanlagen der Intensivtierhaltung“ von Dr. med. Thomas Fein, Dr. med. Kaiser und Dr. med. Burkhard Kursch. Die Ärzte kommen dabei zu dem Ergebnis, dass Hähnchenmastanlagen eine erhebliche Quelle für Bakterien wie Staphylokokken, Endotoxine sowie für Schimmelpilze sind. Sie werden mit der Stallabluft in die Umgebung abgegeben. Des weiteren gibt es eine starke Abhängigkeit der Keimemissionen vom Tierbesatz. Darüber hinaus zeigen die Messergebnisse, dass Keime über mehr als 500 Meter verfrachtet werden können und widerstandsfähig gegenüber Umwelteinflüssen sind.
Die direkten Emissionen aus der Mastanlage sind aber nicht die einzige
Gefahrenquelle. Der Kot der Tiere stellt nachweislich eine der stärksten Quellen für gesundheitsschädliche Stoffe dar. Da Einstreu-Kot-Gemisch flächig ausgebracht wird und Windeinflüssen ausgesetzt ist, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit weiträumiger Belastung der Umgebung mit Endotoxinen. „Die Landkreisverwaltung muss sicherstellen, dass diese Gemische im Landkreis nicht ausgebracht und erst recht nicht offen gelagert werden.“ fordert Henze nachdrücklich.
Insgesamt kommen die Autoren, zu dem Schluss, dass sich ein erhöhtes Risiko für die Entstehung von Atemwegserkrankungen im Umfeld von Tiermastanlagen feststellen lässt, dass mit zunehmender Entfernung vom Maststall abnimmt. Dies sei in einer Entfernung von 500 m zum Stall noch nachweisbar und für Personen, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Stalles und natürlich auch im Stall selber aufhalten, am höchsten.
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